
Digital HR
Technologie ist zum unverzichtbaren Wettbewerbsfaktor geworden. Aber was bedeutet die Digitalisierung für das Personalmanagement und wie kann der digitale Wandel sinnvoll gestaltet werden? Die neue Ausgabe von „Digital HR“ veranschaulicht auf 535 Seiten, was die digitale Transformation für das Personalmanagement bedeutet und wie sie sinnvoll bewältigt wird. Welche Potenziale neue Technologien, wie People Analytics, Social & Mobile Media, Virtual & Augmented Reality, Künstliche Intelligenz, bereithalten und damit zukünftig zum Wettbewerbsfaktor werden können.Digitalisierung im Recruiting.
Unsere Arbeitswelt ist zunehmend geprägt durch Volatilität, Unsicherheit, Komplexität und Mehrdeutigkeit. VUCA beschreibt die schwierigen Rahmenbedingungen für Unternehmensführungen.
Dass HR-Tools und -Systeme Vorteile mit sich bringen, ist unbestritten. Zahlengestützte Analysen im Recruitingbereich könnten den Prozess verbessern und nachhaltig zum Unternehmenserfolg beitragen. Allerdings gehen Unternehmen unterschiedlich mit dem Thema Digitalisierung im HR um. Viele Unternehmen fremdeln sogar mit Digital HR. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen hinken der Entwicklung häufig hinterher.
Oft fehlt in mittelständischen Führungsetagen technologisches Know-how, um fundierte Zukunftsentscheidungen treffen zu können. Ebenso häufig herrscht die Meinung vor, dass beispielsweise KI-gestützte Technologie unerschwinglich und für kleine Unternehmen einfach überdimensioniert sei.

Bewerbermanagement-Systeme.
Zugegeben: Komplettsysteme sind komplex und haben einen großen Funktionsumfang. Das macht sie meist auch etwas schwerer bedienbar und weniger konfigurierbar. Wer keine komplexen Prozesse im Unternehmen hat und keine individuell zugeschnittenen Prozesse benötigt, für den gibt es jedoch durchaus smarte, preisgünstigere und weniger komplexe Recruiting-Software-Lösungen.
Auch „Nicht-Konzerne“ müssen qualitativ auf nichts verzichten. Moderne und intuitive Mittelstandslösungen unterscheiden sich von Cloud-Lösungen vor allem durch die Bereitstellung als Private-Cloud-Lösung. Ein Bewerbermanagement-System für den Mittelstand sollte sich flexibel an heutige und zukünftige Kundenanforderungen anpassen lassen und gleichzeitig eine hohe Investitionssicherheit sowie verbesserte Total Cost of Ownership bieten. „Ich glaube, dass man als Unternehmen agiler arbeiten kann, wenn man sich spezialisierte Software-Entwickler anschaut, die selbst agil sind“, sagt unser CEO Ingolf Teetz. „Agile Softwareunternehmen können den Prozess von der Produktentwicklung bis zur Vermarktung schneller durchlaufen. Auf jeden Fall sollten die Bedürfnisse anderer Fachabteilungen – wie etwa der IT – in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Denn auf die Schnittstellen für eine spätere Anbindung an weitere Systeme muss so früh wie möglich geachtet werden.“
Candidate Experience und Stellenanzeigen.
Aber wie können technologische Möglichkeiten, wie Automatisierung, KI, Video, Sprache, Matching oder Augmented Writing, heute schon stärker im Recruiting genutzt werden, um nicht nur Recruitern das Rekrutieren, sondern auch Kandidaten das Finden und Bewerben einfacher zu machen? Der Fortschritt auf innovativen Gebieten wie der Künstlichen Intelligenz und Data Analytics war in den letzten Jahren sehr groß.
Ziemlich weit ist dabei schon die Spracherkennung, die es zum Beispiel Chatbots ermöglicht, zukünftig als persönliche Assistenten bei vielen Fragen rund um die tägliche Arbeit Antworten zu liefern, Rechercheaufgaben zu übernehmen und auf weiterführende Infos hinzuweisen. Ob per Text oder in gesprochener Sprache – durch Deep Learning werden Chatbots stetig besser darin, in natürlicher Sprache gestellte Fragen zu verstehen und zu beantworten. KI hilft also, die Candidate Experience zu verbessern und Recruitingverantwortliche bei Routineaufgaben zu entlasten.
KI unterstützt heute ebenso bereits die Kategorisierung und Klassifizierung von Stellenanzeigen für Jobbörsen, beim CV Parsing, also dem automatischen Auslesen von Bewerbungsunterlagen, oder bei der Vorauswahl von Bewerbungen.

Stellenanzeigen optimieren.
Auch das intelligente Optimieren von Stellenanzeigen ist heute kein Problem mehr. KI-gestützte Software analysiert blitzschnell Texte von Stellenanzeigen. Der Score verrät, wie die Stellenanzeige performen würde. Die KI unterbreitet sofort Vorschläge, wie der Score am effektivsten erhöht werden kann. Hinzu kommt, dass dank der Vorschläge auch der Frauenanteil unter den Bewerbungen erhöht werden kann, da geschlechtsspezifische Formulierungen vermieden werden.
Dass jedoch HR-Software vollkommen eigenständige Entscheidungen mithilfe der Künstlichen Intelligenz trifft, ist derzeit nicht denkbar. „Wir können einem System mittels Muster und Machine Learning beibringen, bestimmte Dinge zu klassifizieren. Die Entscheidungen, die es daraufhin trifft, mögen zwar gut sein, können aber möglicherweise nicht mehr nachvollzogen werden.“ so Ingolf Teetz. „Nicht mehr nachvollziehen zu können, wie Entscheidungen zustande gekommen sind, also ob die Maschine möglicherweise Bewerbende diskriminiert oder nicht, gilt es auszuschließen. Die Entscheidungshoheit muss weiterhin bei der für das Recruiting verantwortlichen Person liegen.“
Ein umfassender Blick für Recruitingverantwortliche.
Den kompletten Beitrag von Prof. Dr. Jäger und Ingolf Teetz finden Sie in der 2. Auflage von „Digital HR – smarte und agile Systeme, Prozesse und Strukturen im Personalmanagement“, herausgegeben von Thorsten Petry und Wolfgang Jäger. Erschienen im Haufe Verlag; ISBN: 978-3-648-14751-1.
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Smarte Technologie und innovative Konzepte? Möchten Sie erfahren, wie Sie mithilfe von Technologie Ihr Recruiting digitalisieren können? Ähnliche Themen zum Nachlesen finden Sie direkt hier auf unserer Website.Sichern Sie sich jetzt Ihr Exemplar von „Digital HR“.
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Teilnahmebedingungen
1. Gegenstand der Teilnahmebedingungen und Veranstalter
a. Diese Gewinnspielbedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme am Gewinnspiel der
milch & zucker
Talent Acquisition & Talent Management Company AG
Friedrich-List-Straße 23
35398 Gießen
b. Veranstalter des Gewinnspiels ist die:
milch & zucker
Talent Acquisition & Talent Management Company AG
Friedrich-List-Straße 23
35398 Gießen
c. Mit Teilnahme an dem Gewinnspiel werden diese Gewinnspielbedingungen angenommen.
2. Teilnahme
a. Teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter der milch & zucker Talent Acquisition & Talent Management Company AG sowie deren Angehörige.
b. Um am Gewinnspiel teilzunehmen, ist eine einmalige kostenlose Registrierung innerhalb des Online-Formulars notwendig. Die Registrierung erfolgt in der Zeit vom 10.05.2020 bis einschließlich 21.05.2020 über die Gewinnspielplattform der Firma milch & zucker Talent Acquisition & Talent Management Company AG. Hierfür muss das Online-Formular innerhalb der Gewinnspielanwendung ausgefüllt und abgesendet werden.
c. Die Teilnahme ist unabhängig vom Kauf eines Produktes der Firma milch & zucker Talent Acquisition & Talent Management Company AG möglich. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.
3. Ablauf des Gewinnspiels
Jeder Teilnehmer hat die Möglichkeit an der Verlosung des Gewinnspiels durch eine Registrierung teilzunehmen. Die Registrierung erfolgt durch die Angabe persönlicher Daten (Anrede, Name, Vorname, Geburtsdatum, E-Mail).
4. Auslosung des Gewinnspiels
a. Die Auslosung des Gewinnspiels erfolgt unter allen erfolgreich registrierten Teilnehmern nach Ende des Teilnahmezeitraums.
b. Unter den erfolgreich registrierten Teilnehmern werden insgesamt 3 Gewinner gezogen.
5. Ziehung der Gewinner
Nach Ende des Teilnahmezeitraums findet zeitnah (innerhalb von 14 Tagen) am Sitz der Firma milch & zucker Talent Acquisition & Talent Management Company AG die Ziehung der Gewinner auf Basis der gespeicherten Daten aus allen komplett, ordnungsgemäß und richtig ausgefüllten Registrierungen statt. Die Auslosung erfolgt computergesteuert nach dem Zufallsprinzip.
6. Gewinne
a. Unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern werden folgende Preise verlost: 3 Bücher mit dem Titel „Digital HR“
b. Je Teilnehmer ist nur ein Gewinn möglich.
c. Der Gewinn ist weder übertragbar noch kann der Gewinn getauscht oder in bar ausgezahlt werden.
7. Gewinnbenachrichtigung
a. Die milch & zucker Talent Acquisition & Talent Management Company AG versendet den Gewinn innerhalb von zwei Wochen nach Ende des Teilnahmezeitraums.
b. Sollte aus nicht vertretbaren Gründen der Gewinn nicht zur Verfügung stehen, behält sich die milch & zucker Talent Acquisition & Talent Management Company AG vor, einen gleichwertigen Ersatz zu liefern. Eine Barauszahlung des Gewinnwertes ist nicht möglich.
8. Nennung der Gewinner
Wir weisen darauf hin, dass die Namen und der Wohnort der jeweiligen Gewinner nach der Gewinnbenachrichtigung auf den Online-Kanälen der milch & zucker Talent Acquisition & Talent Management Company AG veröffentlicht werden können und in der folgenden Weise in verkürzter Form genannt werden:
Beispiel: Max M. aus Musterstadt
9. Ausschluss
a. Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt die milch & zucker Talent Acquisition & Talent Management Company AG, den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen.
b. Die milch & zucker Talent Acquisition & Talent Management Company AG ist zudem berechtigt, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen.
Berechtigte Gründe sind beispielsweise:
(aa) Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels,
(bb) Verstöße gegen diese Teilnahmebedingungen,
(cc) falsche oder irreführende Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.
c. Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen bereits ausgelosten Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.
10. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Informationspflichten nach Art. 12, 13 Abs. 1, 2 DSGVO für ein Gewinnspiel
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen:
milch & zucker
Talent Acquisition & Talent Management Company AG
Friedrich-List-Straße 23
35398 Gießen
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten unter folgender E-Mail-Adresse:
datenschutz@milchundzucker.de
Für das Gewinnspiel oder aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderliche Bereitstellung von personenbezogenen Daten.
Vor der Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich gerne bei Ihrem jeweiligen Ansprechpartner in unserem Unternehmen darüber informieren, ob wir Ihre Daten zum Abschluss eines Vertrages und/oder aufgrund unserer gesetzlichen Aufbewahrungspflichten benötigen und welche Folgen es hat, wenn Sie uns die Daten nicht zur Verfügung stellen.
Verarbeitung personenbezogener Daten über das Registrierungsformular
1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Um an dem Gewinnspiel teilzunehmen müssen Sie am Ende des Gewinnspiels das Registrierungsformular ausfüllen und uns Informationen liefern. Zudem können die Namen und der Wohnort der jeweiligen Gewinner in verkürzter Weise auf den Online-Kanälen der milch & zucker, Talent Acquisition & Talent Management Company AG veröffentlicht werden.
Ohne diese Registrierung können Sie nicht am Gewinnspiel teilnehmen.
Sofern Sie nur die Pflichtangaben machen, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten nur zum Zwecke des Gewinnspiels und nur insoweit Sie uns diese im Rahmen dieses Formulars mitteilen.
Bei Teilnahme über das Registrierungsformular werden folgende Daten verarbeitet:
Anrede*, Name*, Vorname*, E-Mail*
Bei den mit einem *-Symbol gekennzeichneten Feldern handelt es sich um Pflichtfelder, ohne deren Ausfüllung kein Gewinnspielvertrag zustande kommen kann.
2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) lit. c) lit. f) DSGVO, da die Datenverarbeitung zur Durchführung vorvertraglicher oder vertraglicher Maßnahmen erforderlich ist sowie aufgrund unserer gesetzlichen Aufbewahrungspflichten erfolgt. Zudem dient es den berechtigten Interessen des Verantwortlichen, um eine Gewinnspielveranstaltung zu ermöglichen.
3. Zweck der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten über das Registrierungsformular dient dem Zweck eines Vertragsabschlusses, insbesondere durch Vertragsangebot und Vertragsannahme. Zudem werden die Daten Grundlage des Gewinnspielvertrages und dienen der Vertragsdurchführung. Weiterhin dient die Verarbeitung den berechtigten Interessen des Verantwortlichen, um eine Gewinnspielveranstaltung zu ermöglichen. Zudem ist der Zweck die mögliche Veröffentlichung von Name und Wohnort der jeweiligen Gewinner auf den Online-Kanälen der milch & zucker Talent Acquisition & Talent Management Company AG in verkürzter Form.
4. Dauer der Speicherung
Die Daten werden innerhalb von einem Monat gelöscht, nachdem sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind oder keinen weitergehenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (zum Beispiel 10 Jahre nach AO, 6 Jahre gem. HGB) unterliegen.
5. Berechtigtes Interesse
Das berechtigte Interesse entspricht dem Zweck.
6. Weitere Hinweise
Weitere Hinweise zum Datenschutz bei Nutzung unserer Webseite finden Sie in den Datenschutzhinweisen zu unserer Webseite:
https://www.milchundzucker.de/datenschutzhinweise/
Hinweise auf die Rechte der Betroffenen
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DSGVO im einzelnen aufgeführten Informationen.
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO).
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, zum Beispiel wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung).
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, zum Beispiel wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen.
Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch mit Wirkung für die Zukunft, bisherige Verarbeitungen werden dadurch nicht berührt, einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DSGVO).
Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie dem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Zudem haben Sie das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern
a) die Verarbeitung auf einer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. a) DSGVO oder auf einem Vertrag gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO beruht und
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In Ausübung dieses Rechts auf Datenübertragbarkeit haben Sie ferner das Recht, zu erwirken, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist.
Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt (Art. 77 DSGVO). Die betroffene Person kann dieses Recht bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend machen.
Wie können wir Ihnen noch helfen?
milch & zucker – das steht seit 1998 für E-Recruiting Software & Employer Branding. Unsere BeeSite Recruiting Edition® ist made & hosted in Germany und jahrelanger Testsieger als „Bestes Bewerbermanagement-System für Konzerne“. Alle Employer Branding Maßnahmen - von EVP bis Kampagne - kommen aus einem Haus und unsere Recruiting-Plattform JobStairs.de besticht durch Flatrate-Modell und integrierte KI.
