Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und To Do’s für
Personalbeschaffung und -marketing im Internet

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist nun endlich beschlossene Sache. Spätestens jetzt wird es Zeit, sich mit den Folgen auseinander zu setzen.

Das neue AGG hat Auswirkungen auf das Online Recruiting, Bewerbermanagement und die Karrierewebseite inkl. Employer Branding eines Unternehmens.

milch & zucker kann und wird keine rechtliche / juristische Beratung anbieten, bietet jedoch Beratung und Know-how bei der inhaltlichen und technischen Umsetzung der Anforderungen des neuen Gesetzes an. Die Software BeeSite® Recruiting Edition enthält bereits jetzt die Module, die Unternehmen benötigen, um die geänderten Anforderungen in den Recruiting- und Bewerbermanagementprozess einzuarbeiten. Für folgende To-Do’s bietet m&z Unterstützung und geeignete technische Lösungen:
Online-Bewerbungsformular
Das Online-Bewerbungsformular sollte konform zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sein. Je nach Unternehmensphilosophie und Ethical Codes sind bestimmte Fragen unternehmensindividuell zuzulassen oder auszuschließen. Dazu gehören zum Beispiel als diskriminierend zu verstehende Fragen nach Anrede, Vorname oder Lichtbild (lässt Aufschluss auf Geschlecht oder Alter zu…)

Dokumentation zur Risikominimierung aufgrund geänderter Beweislast
Eine wichtige Neuerung: Laut dem Gesetz liegt die Beweislast dafür, dass keine Diskriminierung vorliegt, auf Seiten der Unternehmen. Daher ist es dringend anzuraten, im Personalrecruiting und Bewerbermanagement die sachlichen und fachlichen Gründe für oder gegen die Einstellung eines potentiellen Kandidaten zu dokumentieren. Nur so kann bei einem eventuellen Diskriminierungsvorwurf begründet werden, WARUM eine Einstellung oder eine Absage erfolgt ist.

Unterstützung für Formulierungen und Textbausteine
Konkrete Beispiele und Umsetzungsideen für „neutrale“ Formulierungen in Stellenausschreibungen, Erfassung unternehmensindividueller Sach- und Fachansprüche zur Formulierung von Textbausteinen, z.B. für Absagen, Kommentare, Interviewergebnisse, etc.

Barrierefreiheit
Laut Gesetz soll allen interessierten Kandidaten eine Bewerbung ermöglicht werden. Das bedeutet, dass Karrierewebseiten von Unternehmen zunehmend den Grundlagen der Barrierefreiheit entsprechen sollten, um diese Maßgabe umzusetzen.

Ethical Codes
Für das Personalmarketing ist es sinnvoll, in die Entwicklung von sogenannten „Ethical Codes“ zu investieren - sofern noch nicht vorhanden - und für deren Einbindung in den Webauftritt zu sorgen.

Information in Online-Medien
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in seiner jetzigen Form bringt für Arbeitgeber neue Pflichten mit sich. Dazu gehören Informationspflichten und Schulungspflichten der Mitarbeiter über die Inhalte des neuen Gesetzes. Arbeitgeber müssen sich damit befassen, auf welchen Wegen und in welcher Form sie die Informationen (z.B. Bekanntmachung Gesetzestext, Rechtsschutzmöglichkeiten, Beschwerdestelle) an ihre Mitarbeiter weitergeben möchten, z.B.: über Intranet, E-Mail-Verteiler, etc.
Literatur:

Der aktuelle Gesetzestext findet sich unter anderem hier:
Bundesministerium der Justiz, Berlin:
http://www.gesetze-im-internet.de/agg/BJNR189710006.html

Artikel im PERSONALmagazin 2/2005 mit Beispielen:
„Verpoente Merkmale werden zum Trumpf“
http://www.personal-magazin.de/editionContent?topicItem=Inhaltsverzeichnis&editionID=1096366511.29

Familienministerium:
http://www.bmfsfj.de/

Seminarunterlagen des Praxis-Seminars „Das neue Antidiskriminierungsgesetz“, April 2005 in Frankfurt, Referent: Dr. J. Breitenstein, Anwaltskanzlei Schmalz Rechtsanwälte, Frankfurt; Verlag Dashöfer GmbH, Hamburg, 2005

Ihr Kontakt:

Wie können wir Sie im E-Recruiting und Bewerbermanagement unterstützen? Senden Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an:
Tel.: 0 60 32 - 93 40-0

Email: eRecruiting Solutions

Engagement für mehr Chancen

milch&zucker ist Mitglied der "Fair Company" Initiative von karriere.de.

AGG - Presseinfo mit Checkliste

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